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Kosten

1. Erstes Beratungsgespräch
Für das erste Beratungsgespräch berechnen wir Ihnen 150 € inkl. Mehrwertsteuer.

Nur im Baurecht, Erbrecht und Familienrecht stellen wir 200 € inkl. Mehrwertsteuer in Rechnung.

Im Rahmen dieses ersten,  ca. halbstündigen Beratungsgesprächs besprechen wir mit Ihnen den Fall und beraten Sie hinsichtlich der Rechtslage, den Erfolgsaussichten und der weiteren Kosten. Falls die Sache mit der ersten Beratung abgeschlossen ist, fallen keine weiteren Kosten an.

2. Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren
Die gesetzlichen Grundlagen sind für die Abrechnung unserer Tätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Gegenstandswert. Dieser richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten, bei Forderungsstreitigkeiten also nach der Höhe der Geldsumme, bei Schadensersatzansprüchen nach der Höhe des geltend gemachten Schadens etc..

Gerne berechnen wir Ihnen Ihr individuelles Kostenrisiko.

3. Abrechnung nach Zeitaufwand
Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit bieten wir Ihnen zu Beginn des Mandates alternativ an, unsere Tätigkeit auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes nach Stundensätzen abzurechnen. Hierbei erhalten Sie im Sinne optimaler Kostentransparenz eine genau nachprüfbare Aufstellung über die erbrachten Tätigkeiten. Unsere Stundensätze betragen je nach Rechtsgebiet und Bedeutung der Angelegenheit zwischen 250,00 € und 300,00 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand kommt nur in Betracht, wenn wir dies vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit schriftlich vereinbaren.

4. Pauschalhonorare
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit, z. B. einem Dauerberatungsmandat, bietet sich ein pauschales monatliches Honorar an, das auf der Basis des voraussichtlichen Aufwandes (z. B. zwei oder drei Stunden pro Monat) kalkuliert wird. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen, die im alltäglichen Geschäftsbetrieb entstehen, zeitnah bearbeiten zu lassen, ohne in jedem Einzelfall die Kosten zu erfragen.

5. Strafsachen
Eine aktive, optimale Strafverteidigung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand. Eine optimale Strafverteidigung beginnt, bevor das polizeiliche Ermittlungsverfahren begonnen hat und nimmt während des gesamten Verfahrens Einfluss. Die gesetzlichen Gebühren des RVG sind in der Regel nicht ausreichend, um eine solche Strafverteidigung zu honorieren. Gegebenenfalls ist eine Gebührenvereinbarung notwendig.

Bürozeiten:


Montag bis Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitags: 8.00 - 12.00 Uhr 
Termine nach Vereinbarung


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