Der Kauf oder Bau einer Immobilie, die Durchführung größerer oder kleiner Umbau– oder Renovierungsar–
beiten, die Beauftragung von Handwerkern und alle damit möglicherweise einhergehenden Probleme fallen
in das Rechtsgebiet des Baurechts. Ebenso die Planung und das Genehmigungsverfahren eines Bauvor–
habens.
Wir vertreten und beraten Bauherren, Käufer und Verkäufer, Bauunternehmer und Handwerker sowie sämt–
liche am Bau Beteiligten in rechtlicher Hinsicht.
Auch Auseinandersetzungen im nachbarschaftlichen Bereich fallen in dieses Rechtsgebiet
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