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Familienrecht


Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen das Scheidungs– und Unterhaltsrecht, die Vermögensaus– einandersetzung sowie  Kindschaftssachen – umfassend das Recht der elterlichen Sorge und das Umgangsrecht – und das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Darüber hinaus übernehmen wir auch die Gestaltung und Überprüfung von Ehe– und Partnerschaftsverträgen.

Nach Möglichkeit wird versucht, alle strittigen Probleme durch Verhandlungen mit dem gegnerischen Kollegen einer gütlichen Regelung zuzuführen und dem Mandanten die nervliche Belastung eines langen Prozesses  zu ersparen. Scheitern diese Bemühungen, werden die Interessen des Mandanten mit allem gebotenen Nachdruck verfolgt.

Gerade im Familienrecht ist nicht nur ein großes und aktuelles Fachwissen notwendig, sondern der Mandant/die Mandantin braucht auch menschliches Verständnis. Wir wollen mit 2 erfahrenen Fachanwälten für Familienrecht in unserer Kanzlei beidem gerecht werden.

Bürozeiten:


Montag bis Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitags: 8.00 - 12.00 Uhr 
Termine nach Vereinbarung


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