Jeden kann es treffen: Man wird Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder selbst Opfer einer Straftat. Ziel einer Strafverteidigung ist es, im Rahmen der strafprozessualen Möglichkeiten die Rechte des Beschuldigten zu wahren und mitzuwirken, dass ein möglichst gerechtes Urteil gefällt wird. Dem Opfer einer Straftat stehen wir zur Seite, sei es bei der aktiven Mitwirkung bei der Bestrafung des Täters im Rahmen einer Nebenklage, sei es bei der Geltendmachung seiner zivilrechtlichen Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld.
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitags: 8.00 - 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
© 2023 | Knopf Mühe Erdt - Rechtsanwälte